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Erstinformation
Kundeninformation zur Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten
gemäß § 15 VersVermV, §§ 12 und 12a FinVermV sowie für die Immobiliardarlehensvermittlung
Stand: 26.06.2026
1. Name, Anschrift und Kontaktdaten
Finanzberatung Peter Klima GmbH
Geschäftsführer: Peter Klima
Hospitalstr. 32
45699 Herten
Telefon: 02366 49 32 200
Fax: 02366 49 32 201
Mobil: 0177 44 50 773
E-Mail: info@finanzberatungpeterklima.de

2. Tätigkeitsarten und Erlaubnisse
  • Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO).
  • Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach § 34h Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) im Umfang der erteilten Erlaubnis.
  • Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO).

3. Gemeinsame Registerstelle und Vermittlerregister
Die Eintragung kann im Vermittlerregister überprüft werden:
Registerstelle: DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer, Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 600 58 50 (20 Cent/Anruf), E-Mail: vr@dihk.de, www.vermittlerregister.info
Versicherungsvermittlung Registrierungs-Nr.: D-I3T7-TKSN8-86
Honorar-Finanzanlagenberatung Registrierungs-Nr.: D-H-156-ZINJ-16
Immobiliardarlehensvermittlung Registrierungs-Nr.: D-W-156-DCZU-09

4. Erlaubnisbehörde / zuständige Berufskammer
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, Sentmaringer Weg 61, 48151 Münster

5. Beratungsleistung
  • Im Rahmen der Versicherungsvermittlung wird eine Beratung nach den gesetzlichen Vorgaben angeboten.
  • Im Rahmen der Honorar-Finanzanlagenberatung erfolgt eine Anlageberatung auf Honorarbasis nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben und der jeweils geschlossenen Vergütungs- bzw. Beratungsvereinbarung.
  • Die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler beinhaltet auch Beratung.

6. Art und Quelle der Vergütung
6.1 Versicherungsvermittlung
Die Vergütung der Tätigkeit als Versicherungsmakler kann – abhängig vom jeweiligen Produkt, vom Beratungsauftrag sowie von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden – erfolgen als:
  • konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden, insbesondere bei Nettotarifen oder gesonderten Honorarvereinbarungen,
  • in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage/Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird, oder
  • Kombination aus beidem.
Die konkrete Vergütungsart ergibt sich aus der jeweiligen Beratungs- und Vertragsdokumentation.
6.2 Honorar-Finanzanlagenberatung
Die Vergütung der Tätigkeit als Honorar-Finanzanlagenberater erfolgt grundsätzlich ausschließlich durch den Kunden auf Grundlage einer gesonderten Honorar- bzw. Vergütungsvereinbarung. Die Vergütung kann insbesondere als Stundenhonorar, Pauschalhonorar, laufendes Betreuungshonorar oder in einer anderen ausdrücklich vereinbarten Form erfolgen.
Zuwendungen von Dritten im Zusammenhang mit der Honorar-Finanzanlagenberatung werden grundsätzlich nicht angenommen. Soweit eine empfohlene Finanzanlage oder eine in gleicher Weise geeignete Finanzanlage ohne Zuwendung nicht erhältlich ist und ausnahmsweise eine Zuwendung anfällt, wird diese unverzüglich und ungemindert an den Kunden ausgekehrt.
6.3 Immobiliardarlehensvermittlung
Bei erfolgreicher Immobiliardarlehensvermittlung kann die Finanzberatung Peter Klima GmbH ein Leistungsentgelt vom Darlehensgeber erhalten. Die Höhe der Vergütung kann sich insbesondere nach der Darlehenssumme, dem Produkt, den Zinszahlungen oder weiteren produktbezogenen Faktoren richten.
Die konkrete Höhe der Vergütung steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Erstinformation regelmäßig noch nicht fest. Sie wird rechtzeitig vor Vertragsschluss, insbesondere im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen vorvertraglichen Informationen, zum Beispiel im ESIS-Merkblatt, mitgeteilt. Soweit zusätzlich ein Entgelt durch den Kunden vereinbart wird, erfolgt dies auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung.

7. Produktauswahl und Marktgrundlage
Versicherungen: Als Versicherungsmakler wird die Finanzberatung Peter Klima GmbH im Kundeninteresse tätig und stützt die Empfehlung grundsätzlich auf eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und Versicherern, soweit dies nach Art der Beratung, Produktklasse, Kundenvorgaben und Marktzugang möglich und sachgerecht ist.
Finanzanlagen / Honorar-Finanzanlagenberatung: Die Beratung zu Finanzanlagen erfolgt im Rahmen der erteilten Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO und im Rahmen der jeweils verfügbaren Produkt-, Plattform- und Depotbankanbindungen. Beraten wird zu Finanzanlagen aus einem breiten Spektrum des in Deutschland zugänglichen Marktes, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung und der konkreten Kundenberatung zulässig ist.
Die konkrete Auswahl der Emittenten, Anbieter, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Depotstellen oder Plattformen richtet sich nach dem jeweiligen Beratungsauftrag und wird – soweit erforderlich – im Rahmen der Beratung, Produktempfehlung und Dokumentation konkretisiert.
Immobiliardarlehen: Die Finanzberatung Peter Klima GmbH wird im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung unabhängig tätig und berücksichtigt im Rahmen des jeweiligen Beratungs- und Vermittlungsauftrags eine Auswahl von Darlehensgebern und Finanzierungsprodukten.

8. Beteiligungen an Versicherungsunternehmen
Die Finanzberatung Peter Klima GmbH hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.
Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital der Finanzberatung Peter Klima GmbH.

9. Schlichtungsstellen
Bei Streitigkeiten können insbesondere folgende Schlichtungsstellen angerufen werden:
Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung, Barmbeker Straße 2, 22303 Hamburg, www.schlichtung-finanzberatung.de

10. Berufsrechtliche Regelungen
Für die Tätigkeit gelten insbesondere folgende berufsrechtliche Regelungen:
  • § 34d Gewerbeordnung (GewO)
  • § 34h Gewerbeordnung (GewO)
  • § 34i Gewerbeordnung (GewO)
  • §§ 59 bis 68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
  • Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)
  • Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
  • Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz betriebene Internetseite www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

11. Beschwerden / Kontakt
Beschwerden oder Hinweise können jederzeit gerichtet werden an:
Finanzberatung Peter Klima GmbH, Peter Klima, Hospitalstr. 32, 45699 Herten, E-Mail: info@finanzberatungpeterklima.de

Diese Erstinformation wird dem Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sie ist eine allgemeine Statusinformation und ersetzt nicht die individuelle Beratungs-, Geeignetheits-, Vertrags- oder Vergütungsdokumentation im konkreten Einzelfall.